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AGB Beratungen
Die Komplexität der Aufgabenstellungen und erforderliches spezifisches Know-how sind die Grundlage für die Höhe der Gebühren. Alle Gebühren werden auftragsbezogen festgelegt. Leistungen über einen 8-Stundentag hinaus werden mit dem Stundensatz berechnet. Der Stundensatz beträgt 1/8 des Tagessatzes. Leistungen an Sonn- und Feiertagen werden mit einem Aufschlag von 25% auf den Stundensatz berechnet. Soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen werden, ist ein halber Tag die kleinste Abrechnungseinheit.
Die Gebühren werden jeweils wöchentlich im nachhinein auf der Basis von Tätigkeitsberichten berechnet, sofern keine gesonderte Vereinbarung besteht.
Beratungen
Die Beratungen erfolgen durch Dr. Jakob Derbolowsky. Sofern Beratungen nach Absprache mit dem Auftraggeber auch durch Mitarbeiter der Akademie erfolgen, werden deren Leistungen je nach Qualifikationserfordernissen abgerechnet.
Soweit keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Abrechnungsgrundlagen:
Beratungssatz Dr. Derbolowsky je angefangene Stunde: Euro 300,- je Tag/Halbtag: Euro 3.000,-/1.500,-
Fahrtkosten PKW:0,46 Euro/km Bahn:1. Klasse incl. Zuschläge u. ggf. Schlafwagen Flug:EconomyClass zzgl. Zubringerkosten und Parkgebühr lt. Beleg
Übernachtungskosten und Anfahrtzeiten Nach vereinbarter Pauschale oder lt. Beleg. Sonst werden die An- und Abreisezeiten von der Akademie zum Auftraggeber mit Euro 90,- je Stunde berechnet.
Telefonberatung Bei Inanspruchnahme von telefonischen Beratungen wird nach dem Stundensatz abgerechnet. Der Mindestbetrag für eine Telefonberatung beträgt Euro 50,-
Sonstige Kosten Büroleistungen für gewünschte Ausarbeitungen und Protokolle und verabredete Abwicklungen durch Dritte werden nach Aufwand auf der Basis des Stundensatzes des jeweiligen Bearbeiters in Rechnung gestellt.
Umsatzsteuer Alle Preise verstehen sich zuzüglich der im Inland geltenden MwSt.
Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig. Bei Festpreisangeboten ist 1/3 nach Auftragsbestätigung fällig, der Rest in 2 weiteren Raten, die sich am Auftragsfortschritt orientieren. Bei Absagen später als 2 Wochen und bei Einzelstunden später als 24. Std. vor dem Termin, wird der volle Betrag fällig. Bei Absagen von unserer Seite wird ein Ersatztermin angeboten. Sonstige Kosten können nicht geltend gemacht werden.
Allgemeine Bestimmungen Gerichtsstand ist der Firmensitz Änderungen der Bedingungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung Die bei Auftragserteilung vereinbarten Honorarsätze gelten für ein Jahr.
Schulungen/Training
Schulungen/Training werden mit unterschiedlich viel Teilnehmern durchgeführt. Die Gruppengröße und die Zahl der erforderlichen Trainer/Trainerassistenten richtet sich nach der Aufgabenstellung.
Dabei gibt es in der Regel folgende Größen: A. Einzelschulungen (bis 3 Personen): B.Kleingruppen (4-22 Personen): C.Gruppen (23-44 Personen) Die Gruppengröße kann jeweils in Schritten um 4-22 Personen bis zu 110 Personen vergrößert werden, dann ist jeweils ein weiterer Trainer/Assistent erforderlich). D.Großgruppen (ab 111 Personen):
Halbtages/Tagessätze: A: wie Beratungen B: wie Beratungen C: wie Beratungen zzgl. 20% mit jedem Steigerungsschritt sowie die Kosten für den je Schritt zusätzlich erforderlichen Mitarbeiter D: wie Beratungen zzgl. 20% sowie die Kosten für ev. erforderliche Mitarbeiter.
Sonstige Vereinbarungen Raum und Bewirtung werden in Abstimmung mit dem Seminarleiter vom Auftraggeber ausgesucht. Die Kosten werden in voller Höhe vom Auftraggeber übernommen.
Vorträge:
Vorträge können als Einzelveranstaltungen oder im Rahmen von Tagungs- oder sonstigen Veranstaltungen (z.B. Gesundheitstage, Kongresse, Präsentationen) vereinbart werden. Vortragshonorare werden jeweils bezogen auf den Inhalt, das Auditorium, die Vortragsdauer, die Art der Veranstaltung und den sonstigen Aufwand berechnet. Für Einzelvorträge gilt als Orientierung für 20-30 Min Euro 500,-. Für Vorträge im Rahmen von anderen Veranstaltungen wird von den Honoraren für vergleichbare Referenten ausgegangen.
Stornovereinbarung:
Für Absagen, die nicht durch die Akademie verursacht sind, fallen die vollen Gebühren an (Ausnahme: Es wird ein gleichwertiger Ersatz gestellt). Bei Absagen bis 4 Wochen vor dem Termin wird eine Pauschale von 50,-Euro fällig; bei Absagen bis 2 Wochen vor Beginn 50% der Honorare; bis 24 Std. vor Beginn 80%; danach der volle Satz jeweils zzgl. der bis dahin der Akademie durch die Vereinbarung entstandenen Kosten. Bei Absagen durch die Akademie wird ein Ersatztermin/Ersatzreferent gestellt und ggf. dem Auftraggeber entstandene Organisationskosten übernommen. Weitergehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
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